Gesinnungsjustiz

Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf am 15.09.2026 wegen Verstoß gegen § 86 (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen): Einstellung gegen Geldbuße (aber eine saftige)

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Heute um 13:00 Uhr fand die Hauptverhandlung statt. Zu meiner Überraschung verlas die Staatsanwältin als Anklage nur die „Straftat“ nach § 86 (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und nicht den in der Vorladung erwähnten Verstoß gegen § 188 (Verleumdung und Beleidigungen von Personen des politischen Lebens).

Das lag, wie mir der Richter erklärte, daran, dass der Bundeskanzler keine Strafanzeige gestellt hatte. Mir wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, und ich ergriff sie, um auf die Kriegsvorbereitungen der Bundesregierung und die Analogie in deren öffentlichen Äußerungen – „Russland im Zustand der Barbarei“ (Merz/Himmler), „ Herstellung von Kriegstüchtigkeit“ (Pistorius/Goeebels) – hinzuweisen. Ich fragte, ob nach der strafrechtlichen Verfolgung von antifaschistischen Postings in der Konsequenz auch Geschichtsbücher, „GEO“-Sonderausgaben über die NS-Diktatur und ähnliches auf den Index gesetzt würde.

Der Richter unterbrach mich mehrfach und sagte mir, er wäre nicht hier, um zu diskutieren oder sich Rhetorik und Polemik anzuhören, sondern um die Fakten festzustellen. Ich antwortete ihm, dass das ganze Verfahren ein politisches sei und demzufolge ausschließlich um Diskussion, Rhetorik und Polemik, also um Meinungsäußerung und deren strafrechtliche Verfolgung, ginge.

Mein Anwaltsgenosse bat daraufhin um ein Rechtsgespräch und ich musste mich für dessen Dauer aus dem Saal entfernen. Nach 20 Minuten kam der Genosse wieder raus und berichtete folgendes:

Man macht uns den Vorschlag, gegen eine Geldbuße von 1500 Euro das Verfahren einzustellen. Staatsanwaltschaft und Richter sind offensichtlich „von oben“ angewiesen, streng vorzugehen. Die Staatsanwältin ist vom „Polizeilichen Staatsschutz“. Sie hat klargemacht, dass wir bei Ablehnung des Deals im Folgeverfahren nicht nur wegen § 86, sondern auf jeden Fall auch wegen Verstoß gegen § 188 vor Gericht stehen würden. Denn auch wenn Merz mich in diesem Fall nicht angezeigt hätte, würde es die Staatsanwaltschaft tun, da die Ahndung von solchen Verleumdungen im öffentlichen Interesse läge.

Die Aussichten, in einem weiteren Verfahren gegen die sehr entschlossenen Inquisitoren der Staatsanwaltschaft (und den kooperierenden Richtern) zu bestehen, liegen laut Anwalt bei nahe Null. „Die sind scharf, die wollen keine Kritik an der Faschisierung und an Merz zulassen“. Die Strafen würden sich im Fall einer (absehbaren) Niederlage vor Gericht dann verdoppeln, auf 3.000 Euro Geldbuße und rund 2.000 Euro Anwaltskosten, plus Gerichtskosten.

Daraufhin entschlossen wir uns zähneknirschend, das „Angebot, dass man nicht zurückweisen kann“, anzunehmen und in den sauren Apfel der Strafzahlung und der an mir hängenbleibenden Anwaltskosten zu beißen.

In meinem Schlusswort versäumte ich nicht, die Anwesenden davon in Kenntnis zu setzen, dass sie nur aufgrund der erpresserischen Macht von noch weitergehenden Geldforderungen gegen einen Armutsrentner wie mich meine Einwilligung zu diesem faulen Handel erhalten. Ich wies darauf hin, dass dieser Gerichtsbeschluss selbstverständlich meine Einstellungen und Haltungen nicht beeinflussen wird, sondern im Gegenteil meine Kritik an Staat und Regierung nur bestätigt. Ich verabschiedete mich mit den Worten. „Ich hoffe,dass in Deutschland eine Zeit kommt, in der politische Verfahren wie dieses Geschichte sind und wo abweichende Meinungen und Kritik an der Regierung nicht mehr mit dem Strafrecht verfolgt werden. Schönen Tag noch.“


Fazit:

Ich muss jetzt 1.500 € an die Staatsmacht zahlen, was ziemlich exakt der Betrag ist, den wir derzeit auf unserem Soli Konto haben. Ich beantrage deshalb die Komplettentnahme zu diesem Zweck.

Meinen eigenen regelmäßigen Beitrag zum Soli Konto werde ich auf 20 Euro verdoppeln, damit wir in Bälde wieder zumindest einen Grundstock an Liquidmitteln aufbauen können.

Auf den Anwaltskosten von rund 1000 € bleibe ich sitzen. Mit dem Anwaltsgenossen habe ich vereinbart, dass er mir eine Ratenzahlungs-Rechnung über 100 € im Monat schickt. Auch die sind bei meinen Armutsrentnerverhältnissen nur sehr schwer zu stemmen. Wer trotz der harten Zeiten Geld übrig hat und sich veranlasst fühlt, mich hierbei zu unterstützen ist natürlich herzlich willkommen.

Lieber hätte ich die 30 Tagessätze à 50 Euro abgesessen und das Geld vom Soli-Konto für die Anwaltskosten verwendet. Das kann ich mir jedoch nicht leisten, weil ich es erstens meinem Hund nicht antun will und weil ich zweitens sonst zuhause massiven Nudelholzalarm kriegen würde.

Die Rolle der KI bei der Ermittlung und Aburteilung von Gedankenverbrechern

Update Strafbefehl von 3000 Euro wegen „Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“:

Diesen X-Beitrag von Angelo Giuliano (Screenshot) hatte ich letztes Jahr auf dem russischen Facebook-Equivalent vK geteilt. Daraufhin bekam ich Post von Polizei und Staatsanwaltschaft, die mir „Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ vorwarf (die Armbinde des früheren deutschen Kanzlers zeigte im Original das Swastika-Symbol der damaligen Regierungspartei) und mich zur Stellungnahme aufforderte.

Natürlich unterließ ich dies, nach Rücksprache mit meinem Anwaltsgenossen. Ich leistet mir aber den Spaß, die Unverschämtheit der Staatsmacht wiederum auf X zu posten.

Im Februar dieses Jahres holte ich einen Strafbefehl über 3000 € aus dem Briefkasten. Jeweils 1500 für Verbreitung des Bildes auf VK sowie auf X.

Heute traf ich mich mit meinem Anwalt, der inzwischen Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt hatte. Jetzt wissen wir folgendes:

1) mein re-posting auf vK wurde automatisiert ermittelt und zwar von einer KI, die die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) einsetzt. Menschliche Intelligenz, sofern man bei solchen Vorgängen überhaupt von so etwas sprechen kann, findet nur in dem Umfang statt als Kriminalbeamte die erfassten Verstöße an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und ein Richter den Strafbefehl unterschreibt.

2) die Strafanzeige wegen des zweiten Postings auf X (wo ich die Anzeige öffentlich gemacht hatte) stammt von der „Meldestelle REspect!“, einer „zivilgesellschaftlichen Anlauf- und Meldestelle gegen Hass und Hetze im Internet“, also einer staatlich finanzierten NGO. Träger ist die Jugendstiftung Baden-Württemberg mit Sitz in Sersheim, die Mittel für dieses Denunziationsportal stammen aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Der Anwaltsgenosse meinte, dies wäre die erste Anzeige in dieser Art, mit der er in Berührung kommt. Er war ziemlich erstaunt über den Umfang der KI-gesteuerten Überwachung, der von der BRD-Staatsmacht mittlerweile betrieben wird.

Den Akten war weiterhin zu entnehmen, dass die Kripobeamtin, die als erste die Information des KI-Crawlers bearbeitete hatte, den Vorgang aus eigenem Antrieb an das Bundeskanzleramt weitergeleitet und um Information gebeten hatte, ob Herr Merz selber eine zusätzliche Anzeige wegen Beleidigung erstatten möchte. Da weder das Bundeskanzleramt noch Herr Merz sich bis zum Zeitpunkt der Ausstellung des Strafbefehls geäußert hatten, wurde diese Option fallen gelassen. Die Anklage lautet jetzt lediglich auf „Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ unter dem Stichwort „rechte Hetze im Internet“.

Mein Anwalt sieht Chancen, dass das Verfahren entweder eingestellt wird oder dass es bei einer Verhandlung zum Freispruch kommt. Jeder kann sehen, das hier eine eindeutig antifaschistische (Bild-)Aussage mit dümmsten formaljuristischen Argumenten in die Befürwortung faschistischer Ideologie und Symbolik verkehrt wird, um Kriegsgegner und Antifaschisten einzuschüchtern.

Stand der Dinge ist jetzt, dass wir abwarten, wie sich Staatsanwaltschaft und Richter zu dem Einspruch und der Forderung nach Einstellung des Verfahrens äußern. Im Zuge der immer ausufernderen Faschisierung und Gesinnungskontrolle an der Heimatfront ist durchaus damit zu rechnen, dass die Staatsmacht solche Kritik an Kriegstüchtigkeit und am Gleichschritt in Überwachungsstaat und Verarmung nicht dulden will. Dann wird es zur Hauptverhandlung kommen und wir werden weitersehen.

Jedenfalls schwebt mal wieder das Damoklesschwert einer empfindlichen Geldstrafe über mir. Hätte ich nicht Frau und Hund wäre ich sehr geneigt, die Strafe – falls sie als Ergebnis einer Hauptverhandlung fällig werden sollte – lieber auf Staatskosten in einem Gefängnis abzusitzen.

Schwachkopf professionell

Ich möchte unserem hervorragenden und kompetenten Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck hier einmal beistehen. Ich möchte betonen, wie gut ich verstehen kann, dass Dr. Habeck persönlich den 64-jährigen Rentner angezeigt hat, der dieses furchtbare Meme geteilt hat.

Man muss wissen, dass der Dr. Habeck dadurch schlimm beleidigt wurde. Und deswegen hat der Dr. Habeck sich zurecht in die Phalanx der GRÜNEN-Politiker eingereiht, die vor lauter Beleidigungen kaum noch den Überblick behalten können, wen sie schon angezeigt haben und wen noch nicht.

Unsere Demokratie kann viel verkraften, gegebenenfalls sogar mal abweichende Meinungen! Aber dass einer herausragenden politischen Persönlichkeit wie dem Dr. Habeck vermittels dieses Memes eine so böse Beleidigung angetan wird, dass kann eben – und MUSS!!! – strafrechtliche Folgen haben.

Wo kämen wir da hin, wenn sich jeder einfach über Politiker lustig machen würde?! Das wären untragbare demokratische Zustände, und davor bewahre uns der Dr. Habeck und die Staatsanwaltschaft!!

Geschichten, die das Leben schrieb: Wie die Weimarer Grünen mir möglicherweise zu 50 Tagen Klausur auf Staatskosten verhelfen

Als ich letztes Jahr im November ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhielt, in dem mir ein Verstoß gegen irgendeinen der neu gestalteten und verschärften Gesinnungsjustizparagraphen des Strafgesetzbuches vorgeworfen wurde, dachte ich zunächst an einen schlechten Scherz. Zumal ich in einer GESCHLOSSENEN Facebook-Gruppe („Weimar around the World“) einen bellizistischen Beitrag eines grünen Weimarer Stadtverordneten „pro-russisch“ kommentiert hatte – und zwar in einer vergleichsweise harmlosen Art. Meine sonstigen ÖFFENTLICHEN Beiträge zu diesem Thema sind in der Regel um einiges schärfer und eindeutiger.

Wie auch immer, auf anwaltlichen Rat hin beschloss ich, die Sache auszusitzen und dachte, nachdem ich bis jetzt nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört hatte, die Geschichte hätte sich erledigt. Hat sie aber nicht.

Mein staatsgefährdendes Gedankenverbrechen, das nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, ist der politischen Justiz eine Strafe von 3.500,00 Euro wert. Soviel finanziellen Schmerz meint man, mir zufügen zu müssen, damit ich es nicht wage, noch einmal den NATO-Krieg gegen Russland auf verbotene Weise zu kommentieren.

(Das muss diese Meinungsfreiheit sein, für die die politischen Auftraggeber der Judikative u.a. einen Krieg in der Ukraine führen, bzw. von den ukrainischen Nazi-Verbänden führen lassen.)

Da ich weder das Geld noch die Absicht habe, für eine politische Stellungnahme zu einer Angelegenheit, die von der Natur der Sache her schon kontrovers diskutiert wird – und die außerdem den Tatsachen entspricht – 3.500,00 Euro (oder IRGENDEINE Summe) zu bezahlen, wird die Geschichte nun weiter gehen. Wie? Keine Ahnung.

Zunächst mal zum Anwalt, vielleicht ins Gefängnis. Denn lieber sitze ich die fünfzig Tage auf Staatskosten bei freier Kost und Logis in einer Justizvollzugsanstalt ab, als dass ich auch nur einen Cent Strafe für Meinungsäußerung zahle.

Im Grunde gar keine schlechte Option, wenn ich’s recht bedenke: ich könnte als Insasse einer Klausurzelle in einem staatlichen Knast all die komplexen und langwierigen Zeichnungen der Oberkasseler Plätze fertigstellen, die ich mir vorgenommen habe! Insofern würden mir die ökofaschistischen Inquisitoren der Weimarer „Grünen“ noch einen Gefallen getan haben.

Frieden mit Russland? Das ist Feindbegünstigung und wird bestraft

Mit einem Bußgeld in dreifacher Höhe der monatlichen Einkünfte dieses Rentners.

Am 09. November – manche erinnern sich, was an diesem Tag vor 84 Jahren in Deutschland passierte – bin auch ich nach einer Denunziation eines unserer grünen Friedensfreunde wegen eines ähnlichen Vergehens („Billigung einer Straftat nach §140“) zur Poilzei eingeladen, die im Vorfeld der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen herausfinden möchte, wieso ich in einer geschlossenen Facebokk-Gruppe frecherweise pro-russische Positionen vertrete.

Nicht dass ich vorhabe, dort zu erscheinen.

Da das Ganze bei Nichterscheinen an die Staatsanwaltschaft geht, die dann entweder Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt (mein Anwalt hofft auf letzteres), bin ich mal gespannt, ob ich finanziell ungeschoren aus der Sache herauskomme, oder wie Lothar aus Halle (die Höhe meiner Rente entspricht ziemlich genau seiner) mit einer saftigen Geldstrafe daran erinnert werde, dass hierzulande der Standpunkt der Regierung und der NATO gilt und sonst keiner.