Posting in der Facebook-Solidaritätsgruppe:

Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf am 15.09.2026 wegen Verstoß gegen § 86 (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen): Einstellung gegen Geldbuße (aber eine saftige)
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Heute um 13:00 Uhr fand die Hauptverhandlung statt. Zu meiner Überraschung verlas die Staatsanwältin als Anklage nur die „Straftat“ nach § 86 (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und nicht den in der Vorladung erwähnten Verstoß gegen § 188 (Verleumdung und Beleidigungen von Personen des politischen Lebens).



Das lag, wie mir der Richter erklärte, daran, dass der Bundeskanzler keine Strafanzeige gestellt hatte. Mir wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, und ich ergriff sie, um auf die Kriegsvorbereitungen der Bundesregierung und die Analogie in deren öffentlichen Äußerungen – „Russland im Zustand der Barbarei“ (Merz/Himmler), „ Herstellung von Kriegstüchtigkeit“ (Pistorius/Goeebels) – hinzuweisen. Ich fragte, ob nach der strafrechtlichen Verfolgung von antifaschistischen Postings in der Konsequenz auch Geschichtsbücher, „GEO“-Sonderausgaben über die NS-Diktatur und ähnliches auf den Index gesetzt würde.
Der Richter unterbrach mich mehrfach und sagte mir, er wäre nicht hier, um zu diskutieren oder sich Rhetorik und Polemik anzuhören, sondern um die Fakten festzustellen. Ich antwortete ihm, dass das ganze Verfahren ein politisches sei und demzufolge ausschließlich um Diskussion, Rhetorik und Polemik, also um Meinungsäußerung und deren strafrechtliche Verfolgung, ginge.
Mein Anwaltsgenosse bat daraufhin um ein Rechtsgespräch und ich musste mich für dessen Dauer aus dem Saal entfernen. Nach 20 Minuten kam der Genosse wieder raus und berichtete folgendes:
Man macht uns den Vorschlag, gegen eine Geldbuße von 1500 Euro das Verfahren einzustellen. Staatsanwaltschaft und Richter sind offensichtlich „von oben“ angewiesen, streng vorzugehen. Die Staatsanwältin ist vom „Polizeilichen Staatsschutz“. Sie hat klargemacht, dass wir bei Ablehnung des Deals im Folgeverfahren nicht nur wegen § 86, sondern auf jeden Fall auch wegen Verstoß gegen § 188 vor Gericht stehen würden. Denn auch wenn Merz mich in diesem Fall nicht angezeigt hätte, würde es die Staatsanwaltschaft tun, da die Ahndung von solchen Verleumdungen im öffentlichen Interesse läge.
Die Aussichten, in einem weiteren Verfahren gegen die sehr entschlossenen Inquisitoren der Staatsanwaltschaft (und den kooperierenden Richtern) zu bestehen, liegen laut Anwalt bei nahe Null. „Die sind scharf, die wollen keine Kritik an der Faschisierung und an Merz zulassen“. Die Strafen würden sich im Fall einer (absehbaren) Niederlage vor Gericht dann verdoppeln, auf 3.000 Euro Geldbuße und rund 2.000 Euro Anwaltskosten, plus Gerichtskosten.
Daraufhin entschlossen wir uns zähneknirschend, das „Angebot, dass man nicht zurückweisen kann“, anzunehmen und in den sauren Apfel der Strafzahlung und der an mir hängenbleibenden Anwaltskosten zu beißen.
In meinem Schlusswort versäumte ich nicht, die Anwesenden davon in Kenntnis zu setzen, dass sie nur aufgrund der erpresserischen Macht von noch weitergehenden Geldforderungen gegen einen Armutsrentner wie mich meine Einwilligung zu diesem faulen Handel erhalten. Ich wies darauf hin, dass dieser Gerichtsbeschluss selbstverständlich meine Einstellungen und Haltungen nicht beeinflussen wird, sondern im Gegenteil meine Kritik an Staat und Regierung nur bestätigt. Ich verabschiedete mich mit den Worten. „Ich hoffe,dass in Deutschland eine Zeit kommt, in der politische Verfahren wie dieses Geschichte sind und wo abweichende Meinungen und Kritik an der Regierung nicht mehr mit dem Strafrecht verfolgt werden. Schönen Tag noch.“
Fazit:
Ich muss jetzt 1.500 € an die Staatsmacht zahlen, was ziemlich exakt der Betrag ist, den wir derzeit auf unserem Soli Konto haben. Ich beantrage deshalb die Komplettentnahme zu diesem Zweck.
Meinen eigenen regelmäßigen Beitrag zum Soli Konto werde ich auf 20 Euro verdoppeln, damit wir in Bälde wieder zumindest einen Grundstock an Liquidmitteln aufbauen können.
Auf den Anwaltskosten von rund 1000 € bleibe ich sitzen. Mit dem Anwaltsgenossen habe ich vereinbart, dass er mir eine Ratenzahlungs-Rechnung über 100 € im Monat schickt. Auch die sind bei meinen Armutsrentnerverhältnissen nur sehr schwer zu stemmen. Wer trotz der harten Zeiten Geld übrig hat und sich veranlasst fühlt, mich hierbei zu unterstützen ist natürlich herzlich willkommen.
Lieber hätte ich die 30 Tagessätze à 50 Euro abgesessen und das Geld vom Soli-Konto für die Anwaltskosten verwendet. Das kann ich mir jedoch nicht leisten, weil ich es erstens meinem Hund nicht antun will und weil ich zweitens sonst zuhause massiven Nudelholzalarm kriegen würde.